Sachsenweit: Öffnung mit Hygiene-Konzept für Offene Kinder- und Jugendarbeit

Öffnung mit Hygiene-Konzept (c) Martin Slavoljubovski / pixabay.de

Öffnung mit Hygiene-Konzept (c) Martin Slavoljubovski / pixabay.de

Sachsenweit ist die Öffnung mit Hygiene-Konzept für die offene Kinder- und Jugendarbeit wieder möglich. Die Einrichtungen sind ebenso wie alle anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe seit März von den Schließungen im Rahmen des Corona-Virus betroffen. Was sicher viele Betreiber und deren Kundschaft freut, sorgt aber auch für viel Arbeit.

Wer darf öffnen?

Öffnen dürfen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die mit der zuständigen kommunalen Behörde ein abgestimmtes Konzept zur Hygiene bereithalten (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Verantwortlich dafür ist der jeweilige Träger der Einrichtung. Ein Normalbetrieb wird noch nicht wieder möglich sein. Allein in Leipzig Leipzig sind 41 Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit – drei Bauspielplätze und 38 Offene Freizeittreffs von dieser Öffnung mit Hygiene-Konzept betroffen.

Auflagen einhalten, Hygiene-Konzept erarbeiten

Viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch Schulen und sonst alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr arbeiten derzeit an Hygiene-Konzepten. Wer offene Kinder- und Jugendarbeit betreibt, weiß jetzt schon, dass eine Öffnung damit verbunden sein kann, junge Kundschaft wieder wegzuschicken. Denn Kinder- und Jugendarbeit in den offenen Treffs, Freizeit- und Familienzentren sowie Jugendclubs erreicht oft viele Kinder und Jugendliche, die freiwillig und motiviert an Angeboten teilnehmen. Ein offenes Raumkonzept, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowie Kurse, Workshops und Arbeitsgruppen zeichnen diese Angebote aus. Auch Bibliotheken und die obligatorische Hausaufgabenhilfe finden vor Ort statt.

Öffnung mit Hygiene-Konzept – was bedeutet das?

Ein Hygiene-Konzept ist immer mit wichtigen Schritten und Gedanken verbunden, wie z. B. einer Risikoanalyse, der Risikobewertung und am Ende mit Maßnahmen zur Risikominimierung. Wenn Sie solche Maßnahmen erarbeiten, müssen sie diese auch einhalten und kontrollieren. Gerade für die Einhaltung und Kontrolle ist es erforderlich zu jeder Zeit der Öffnung das ganze Personal einzubeziehen. Alle Maßnahmen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf anzupassen. In ihr Hygiene-Konzept sollten sie auch notwendige Schulungen des Personals mit einkalkulieren. Gerade, wenn das Personal nicht zu 100% fest ist sondern auch aus Vertretungen, Praktikanten und Helfern besteht, sind auch diese verpflichtet sich an das Hygiene-Konzept zu halten.

Information ist deshalb das A und O

Bis zum heutigen Zeitpunkt und mit dem Blick auf die einschneidenden Veränderungen durch den Corona-Virus fühlen sie und ihr Team sich vielleicht auch gerade mit dieser Aufgabe überfordert. Klar gab und gibt es schon Hygiene-Regeln in Einrichtungen – natürlich aber nicht mit dieser Tiefe und dem Schwierigkeitsgrad. Zahlreiche Faktoren bestimmen letztlich, ob die Öffnung mit Hygiene-Konzept funktioniert. Gern wollen wir an dieser Stelle einen ersten Input zu so einem Hygiene-Konzept liefern. Als Betreiber von Einrichtungen dürfen und sollen sie unsere Gedanken ergänzen:

  • Laufwege müssen erkannt, erfasst und neu erdacht werden.
  • Die Anzahl der Besucher muss erfasst bzw. gemessen werden.
  • Abstände sind zu messen und gegebenenfalls zu vergrößern.
  • Ein- und Ausgänge müssen für das Betreten und Verlassen hergerichtet werden.
  • Bei den Angeboten drinnen und draußen muss entsprechend die Einhaltung überwacht werden.

Mund- und Nase zu bedecken, muss im Einzelnen geprüft werden. Gerade heute hat das Verwaltungsgericht Gera die Maskenpflicht in Jenaer Schulen während des Unterrichts als unverhältnismäßig gekippt. Also wäre zu überlegen, welche Wege sie als Träger gehen können, um Ansteckung generell zu vermindern bzw. Risiken zu senken ohne ihre junge Kundschaft abzuschrecken. Die Empfehlung zu einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht zumindest in Sachsen, ist jedoch nicht verpflichtend festgelegt.

Sich die W-Fragen zu beantworten, ist hilfreich

In Leipzig hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung heute den Trägern eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind Informationen für ein einrichtungsspezifisches Hygiene-Konzept. Immer wieder gilt es sich die W-Fragen: Was? Wann? Wie? Womit? Wer? sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kundschaft zu beantworten.

  • Was für Hygiene-Maßnahmen bzw. welche ist notwendig?
  • Wann muss/soll die Maßnahme durchgeführt werden?
  • Wie soll die Maßnahme durchgeführt werden?
  • Womit soll die Maßnahme durchgeführt werden?
  • Wer soll diese Maßnahme an sich durchführen und wer kontrolliert die Einhaltung der Maßnahme?

Abstand halten!!!

Immer wieder ist das oberste Gebot grundlegend einen Abstand von 1,5 Metern untereinander zu halten. Sanitäre Einrichtungen sollten sie, als Betreiber, mehrmals täglich reinigen. Lüften sie regelmäßig die Räume. Wenn es geht und möglich ist, sollte als Angebot im Freien durchgeführt werden. In Sachsen wird aktuell auf Einzelangebote oder Gruppenangebote von nicht mehr als fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zzgl. Personal orientiert.

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