Sie lieben Kinder? Babysitter mit Haushaltsscheckverfahren

Geld | Scheine und Münzen (c) Rainer Sturm / pixelio.de

Geld | Scheine und Münzen (c) Rainer Sturm / pixelio.de

Die lieben kleinen wollen gut und fachgerecht betreut werden. Immer mehr Haushalte suchen im Internet oder per Anzeige in Zeitungen Babysitter. Und immer mehr BetreuerInnen annoncieren, dass sie Betreuung an bieten.

Bei der Vereinbarkeit von Kind und Beruf unterstützen

Ob nun tagsüber, während das Kind krank ist, in den Abendstunden oder gar am Nachmittag zum Abholen aus dem Kindergarten. Fakt ist ob Sie suchen oder anbieten – es bahnt sich in jedem Fall ein Arbeitsverhältnis an. Der Haushalt ist immer Arbeitgeber und der gesuchte Betreuer Arbeitnehmer. Egal, was Sie gelesen und gehört haben, konzentrieren Sie sich genau auf diese Regel. Wenn Sie nun den perfekten Minijob als Kinderbetreuer oder Haushaltshilfe gefunden haben, gilt es das Arbeitsverhältnis rechtlich fest zu klopfen. Dafür nutzen Sie am besten das Haushaltsscheckverfahren. Auch, wenn Sie nur gelegentlich als Babysitter arbeiten, müssen Sie über den Haushalt bzw. Arbeitgeber angemeldet werden.

Mehrere Arbeitsverhältnisse

Arbeiten Sie gleich bei mehreren Familien informieren Sie sich bitte bei der Minijobzentrale, um Nachteile für sich selbst und Ihre Arbeitgeber zu vermeiden. Wer sich nicht anmeldet, arbeitet schwarz. Das birgt viele Risiken für Sie und die zu betreuenden Personen. Arbeiten Sie als Kindersitter behalten Sie bitte das Kindeswohl im Auge. Als Babysitter im Haushaltsscheckverfahren sind Sie während Ihrer Tätigkeit Unfall versichert. Steuern zahlt für Sie pauschal Ihr Arbeitgeber über die Minijobzentrale.

Lassen Sie sich anmelden

…falls Sie nun immer schon das Ding als Babysitter mündlich geregelt haben, weisen wir Sie an dieser Stelle daraufhin, dass Sie sich strafrechtlich im Bereich der Schwarzarbeit bewegen. Sollte Sie mehrere Betreuungs- und/oder Arbeitsverhältnisse pflegen, besteht die permanente Gefahr der Entdeckung. Als Arbeitnehmer drohen Ihnen und Ihren Arbeitgebern empfindliche Freiheits- und Geldstrafen. Außerdem ist laut einem Gerichtsurteil (AZ. VI R 14/08) vom 20.11.2008 klar,  dass es keine Anerkennung von Barzahlung einer haushaltsnahen Dienstleistung gibt. arbeitsentgelte aus haushaltsnahen Dienstleistungen müssen zwingend auf ein Konto überwiesen werden.

Wenn Sie fragen, Sorgen und Nöte rund um’s Thema haben, finden Sie hier unter unseren familientipps nützliche Infos. Wir suchen auch immer wieder Kinder- und Babysitter für unsere Kunden. Grundsätzlich haben wir in der Regel die Abwicklung des Haushaltsscheckverfahren sowohl für Arbeitgeber als auch für sie als Arbeitnehmer in unseren Produkten integriert.

    Mentions

  • 💬 Pressemitteilung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert