So geht der Rechtsanspruch ab 1.8.2013

Kinderfahrzeuge, Dreirad und Bobbycar (c) Efraimstochter / pixabay.de

Kinderfahrzeuge, Dreirad und Bobbycar (c) Efraimstochter / pixabay.de

Mit dem 1.8.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Währenddessen das Bundesfamilienministerium vor wenigen Tagen noch 813.093 Plätze für das Kita-Jahr 2013/14 bejubelte und prognostizierte, dass zumindest rein rechnerisch für jedes Kind ein Platz zur Verfügung stünde, stellen sich viele suchende Eltern dennoch auf eine Klage ein.

Einige Verfahren, wie das mit dem Aktenzeichen 19 L 877/13 wurden bereits entschieden. Die Stadt Köln wurde vom Verwaltungsgericht Köln verpflichtet, einen wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz (U 3) zur Verfügung zu stellen. Was nun wohnortnah in Köln heißt, definierte das Gericht mit einer Entfernung von 5 km zum Wohnort des Kindes. Eine weitere Herausforderung, die die Stadt Köln bewerkstelligen soll, ist die Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung. Denn, das Gericht verwies im Urteil darauf, dass die Kindertagespflege keine alternative Betreuungsform zur Kindertagesstätte ist, wo man die Eltern, die eine KiTa wollen, hinverweisen kann, wenn es keinen KiTa-platz gibt.

Wörtlich heißt es: „Der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung begründe ein Recht auf die zwei nebeneinander bestehenden Betreuungsformen der Förderung in einer Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege, für die sich die Eltern des Kindes alternativ entscheiden könnten.“ Natürlich ist bei beiden Beschlüssen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster zulässig.

Fazit: Mit hätte, wäre, könnte ist es längst nicht getan…

Schon seit Jahren wird im Ausbau der Kinderbetreuungsstruktur auf die Kindertagespflege gesetzt und verwiesen. So war es bis jetzt außer Frage, dass ein Mangel an Betreuungsplätzen mit einem schnellen und effizienten Ausbau in Kindertagespflege (analog Leipzig und Dresden) kompensiert werden durfte. Immerhin ist in vielen Landesbetreuungsgesetzen die Kindertagespflege mittlerweile ein fest integrierter Bestandteil.

Auf alle Tagesmütter und -väter kommen vielleicht nun doch noch härtere Zeiten zu. Wenn nämlich diese Entscheidung in die Suche der Eltern für Ihre Kinder gewichtig miteinfließt, laufen sie vielleicht demnächst den Kunden hinterher. Das ein oder andere Versprechen des Bundesfamilienministerium oder der Kommunen zum Trotz könnten Existenzen schneller als angenommen auf dem Spiel stehen. Der Druck für die Kommunen beim Betreuungsplatzausbau würde noch einmal signifikant steigen, weil viele Eltern sich heute schon (gefühlt lieber) für eine Kindertageseinrichtung entscheiden und damit auch noch weitere Klagen in diese Richtung geführt werden würden.

Leider zeichnet sich die Suche von Eltern vielerort durch ein mangelndes Wissen aus. Statt sich zuerst bewusst zu informieren und sich danach zu entscheiden, wird das tagtägliche Hinrennen und Vorsprechen in überbelegten und stark nachgefragten wonhnortnahen KiTas zum imageträchtigen Leistungssport von der Empfängnis bis zum Betreuungsbeginn.

Das Image der Kindertagespflege wird zwar vom Bundesverband, zahlreichen Partnern und Mitgliedern seit Jahren propagiert, jedoch ist die gute Qualität längst nicht in aller Munde angekommen. Allzu oft liest und hört man in den Medien vom Betreuungsnotnagel Kindertagespflege . Das stößt auch vielen Tagesmüttern und -vätern sauer auf. Sie betreuen in angemieteten Räumen, in der eigenen Wohnung oder/und im Eigenheim. Oft erreicht die Einrichtung, Ausstattung und die Qualifikation mühelos das Krippenniveau.

    Mentions

  • 💬 Arbeitgeberservice

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert