Kinder nach Trennung und Scheidung gut versorgen und erziehen

Beim Familienrecht geht es um alle Generationen (c) geralt / pixabay.de

Beim Familienrecht geht es um alle Generationen (c) geralt / pixabay.de

Die Fachtagung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von „Trennungskindern und ihre Familien“ am 17. März 2017 brachte erstmals den
Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V. (VAMV) und den Väteraufbruch für Kinder e. V. (VafK) als gemeinsame Veranstalter zusammen. Dabei übernahm die hessenstiftung – familie hat zukunft die Moderatorenrolle. Die Teilnahme des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. (DKSB) unterstrich, dass es nicht um Väteroder Mütterlobby ging, sondern um Wohl und Wehe der Kinder. Den Veranstaltungsort, das Haus am Dom, war letztlich der Mitwirkung der Katholischen Erwachsenenbildung Bildungswerk Frankfurt e.V. zu verdanken. Die Schnittmenge der Veranstalter liegt im Bekenntnis zur verantwortungsvollen gemeinsamen Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung. Die Schirmherrschaft für die Fachtagung hatte der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt Peter Feldmann übernommen.

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Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung begleiten

Hilfsmittel Pflege (c) familienfreund.de

Hilfsmittel Pflege (c) familienfreund.de

Ihre Lebenserwartung steigt: Menschen mit geistiger Behinderung werden heute nach wissenschaftlichen Erkenntnissen rund 70 Jahre. Sie sind die erste Generation, die nach dem Zweiten Weltkrieg älter und alt wird. Doch damit steigt auch bei ihnen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Diese Entwicklung stellt Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Angehörige und Pflegende sowohl in ambulanten Pflegediensten als auch in stationären Altenhilfeeinrichtungen vor große Herausforderungen. Wie wird beispielsweise eine beginnende Demenz erkannt? Welche Veränderungen bringt das für die Lebensgestaltung mit sich? Und wie können Fachkräfte aus der Behindertenhilfe mit einer zunehmend älter werdenden Klientel gut umgehen? Welches Wissen – auch pflegerischer Natur – benötigen sie?

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Fördermittel für Randzeitenbetreuung und flexiblere Öffnung

Ampelmännchen Plätze frei (c) familienfreund.de

Ampelmännchen Plätze frei (c) familienfreund.de

Randzeitenbetreuung kommt nun ab 2016 bis 2018 direkt aus dem Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Das Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „KitaPlus“ läuft bereits seit dem 3. September 2015. Einziges Novum ist dabei, dass sich sowohl Träger von Kindertagesstätten als auch Kindertagespflegepersonen bewerben können. Es gibt zukünftig Fördermittel für Randzeitenbetreuung und flexiblere Öffnung.

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Kommt Tagesmutter von den ganzen Tag Mutter?

Familienfreundin © matka_Wariatka - Fotolia.com

Familienfreundin © matka_Wariatka - Fotolia.com

unternehmer(innen) kommt von unternehmen – und tagesmutter von den ganzen tag mutter? Nein natürlich nicht, denn tagesmütter und tagesväter sind auch unternehmerinnen. sie sind freiberuflich tätig und müssen sich um kunden kümmern. sind ihre plätze im öffentlichen bedarfsplan der wohnortkommune bzw. des landkreises inkludiert, bekommen sie ein entgelt für die betreuung von bis zu 5 fremden kindern in eigenen oder angemieteten räumen vom örtlichen träger der öffentlichen kinder- und jugendhilfe.

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licht, friede und kraft – bildung und bildungssysteme weltweit

Mädchen liest Buch (c) Hartmut910  / pixelio.de

Mädchen liest Buch (c) Hartmut910 / pixelio.de

bildung ist und bleibt das a und o für ein selbstständiges und vor allem selbstbestimmtes leben. bildung ist dabei nicht nur die definierte schulzeit oder die betreuung in kindertagesstätten und freizeiteinrichtungen. bildung beim menschen definiert sich als lebenslanger und lebensbegleitender prozess, der geistige, kulturelle und lebenspraktische fähigkeiten umfasst. persönliche und soziale kompetenzen entwickeln sich stetig weiter und verändern sich über den gesamten zeitraums des lebens von der geburt bis zum tod. ein wesentlicher und vergleichbarer bildungsabschnitt im leben eines menschen ist und bleibt die schulzeit.

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[2008] Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung

QR Code Dienstleistermagazin Netzwerkpartner EAP (c) familienfreund.de

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Mit seinem neuen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass bis 2013 auch jedes Kind unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Kindertagespflegeperson hat. Das neue Gesetz, welches bis zum Jahresende 2008 beschlossen und verkündet sein muss, sieht den Ausbau von 750.000 Plätzen und den Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung vor. Außerdem enthält es auch Regelungen zum umstrittenen Betreuungsgeld für Eltern.

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