weiterbildung? hier gibt’s zusätzliches geld für tagesmütter und -väter

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

das bundesministerium für familie, senioren, frauen und jugend unterstützt im rahmen des aktionsprogramms kindertagespflege ab sofort kindertagespflegepersonen, die sich berufsbegleitend an einer staatlich anerkannten fachschule zur erzieherin beziehungsweise zum erzieher oder in einer berufsfachschule in einem sozialpädagogischen assistenzberuf ausbilden lassen wollen.

Qualifikationen erlangen und Lebenslauf füllen

„die attraktivität der kindertagespflege zu steigern, ist frau bundesministerin dr. kristina schröder ein wichtiges anliegen“, so staatssekretär josef hecken. „die qualifizierung von kindertagespflegepersonen ist dafür eine wesentliche voraussetzung. um die durchlässigkeit der bildungswege zu erhöhen und tagespflegepersonen neue berufliche perspektiven zu eröffnen, setzen wir uns außerdem dafür ein, dass sie sich ihre erworbene qualifikation auf eine ausbildung in einem pädagogischen beruf anrechnen lassen können.“

die qualität und professionalität in der kindertagespflege soll weiter gefördert werden. neben der mindestqualifizierung im umfang von 160 stunden und der damit verbundenen fort- und weiterbildung zu einzelnen themenbereichen unterstützt das bundesfamilienministerium im rahmen des aktionsprogramms kindertagespflege deshalb nun auch die berufsbegleitende weiterbildung von kindertagespflegepersonen.

kindertagespflege: bundesfamilienministerium fördert berufsbegleitende weiterbildung Klick um zu Tweeten

finanzielle unterstützung der ausbildung

zudem können die tagespflegepersonen, die sich wie beschrieben fortbilden, ab sofort einen zuschuss zum schulgeld beantragen. auch die anfallenden fahrtkosten können erstattet werden. momentan wird außerdem die zahlung einer monatlichen aufwandsentschädigung in höhe von 150 euro geprüft, die die fahrtkosten mit abdecken würde.

kindertagespflege ist eine besonders flexible betreuungsform, die eltern eine bessere vereinbarkeit von familien- und berufsleben ermöglicht. zugleich bietet die tagespflege optimale rahmenbedingungen für eine intensive betreuung und individuelle förderung des kindes. beim ausbau der kindertagesbetreuung für unter dreijährige nimmt sie deshalb einen wichtigen stellenwert ein.

was wird gefördert?

im rahmen des aktionsprogramms kindertagespflege werden bereits tätige tagesmütter und tagesväter unterstützt, die sich an einer staatlich anerkannten fachschule berufsbegleitend zur erzieherin/zum erzieher weiterbilden oder eine berufsbegleitende weiterbildung für einen sozialpädagogischen assistenzberuf absolvieren möchten.

wer kann gefördert werden?

kindertagespflegepersonen, die mindestens ein kind betreuen?

wie kann gefördert werden?

kindertagespflegepersonen können einen zuschuss zu dem ggf. zu zahlenden schulgeld sowie zu den entstehenden fahrtkosten erhalten. die zahlung einer darüber hinaus gehenden aufwandsentschädigung befindet sich derzeit in der abstimmung.

weiterführende informationen gibt es hier.

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